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Verleihungsbestimmungen für die Ehrennadel des KreisChorVerbandes Oberberg e.V.

 

Der KreisChorVerband Oberberg e.V. fördert und unterstützt das ehrenamtliche Engagement zum Wohle des Chorgesanges und der Musik durch die Einführung einer eigenen Ehrung.

 

Langjährig in Vereins- und/oder Verbandsfunktion tätigen Sängerinnen und Sängern und weiteren Personen, die sich um die Pflege, die Verbreitung und Förderung des Chorgesanges außergewöhnliche Verdienste erworben haben, z.B. Vorstandsmitgliedern in zweiter Reihe, Vizechorleiterinnen oder Vizechorleitern soll hiermit eine ehrende Anerkennung und Wertschätzung ihres ehrenamtlichen Engagements zu teil werden.

 

Hat die/der zu Ehrende bereits für die gleiche ehrenamtliche Leistung eine Ehrung einer übergeordneten Dachorganisation erhalten, so erfolgt in diesem Falle keine Ehrung mehr mit der Ehrennadel des KreisChorVerbandes Oberberg e.V.

 

Anträge auf Verleihung dieser Ehrennadel sind an den Vorstand des KreisChorVerbandes Oberberg e.V. zu richten. Die Anträge müssen eine ausführliche Begründung (Beschreibung der Verdienste der betroffenen Person) enthalten.

 

Die Ehrennadel kann jeder Person nur einmal verliehen werden.

 

Über die Verleihung der Ehrennadel entscheidet der Vorstand des KreisChorVerbandes Oberberg e.V. mit 2/3 Mehrheit. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung einer Ehrennadel besteht nicht.

 

Die Verleihung der Ehrennadel erfolgt durch den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied des Vorstandes des KreisChorVerbandes Oberberg e.V..

 

Franz Klünenberg

Geschäftsführer

Engelskirchen, 26. April 2017

 

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